Ausbildung

Gesetzliche Grundlagen

Ein Überblick zu Lehrplänen, Prüfungsverordnungen und anderen gesetzlichen Vorgaben.

 

Die Bronzefigur der Justitia verkörpert sinnbildlich Recht und Gesetz.

A. Die berufliche Pflegeausbildung zur/m Pflegefachfrau/mann regeln verbindlich:

1. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) (Bundesgesetz)

 

2. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PflAPrV) (Bundesgesetz)

 

3. Der Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan Rheinland-Pfalz (Landesgesetz, in Arbeit) 

Ab dem Schuljahr 2020/21 wird die berufliche Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann erstmals an unserer Schule angeboten.

 

B. Die dreijährige Altenpflegeausbildung (endet 2024) regeln verbindlich:

1. Das Altenpflegegesetz (Bundesgesetz)

2. Die Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung(Bundesgesetz)

3. Der Lehr- und Rahmenplan Altenpflege. (Landesverordnung)

Ab dem Schuljahr 2020/21 wird die dreijährige Altenpflegeausbildung an unserer Schule nicht mehr angeboten.

C. Die einjährige Altenpflegehilfe-Ausbildung regeln verbindlich:

1. Die Fachschulverordnung Altenpflegehilfe. (Landesverordnung)

2. Der Lehr- und Rahmenplan Altenpflegehilfe (Landesverordnung)

Formal getrennte Bildungsgänge

Die einjährige Altenpflegehilfe-Ausbildung ist in das erste Ausbildungsjahr der dreijährigen Altenpflegeausbildung integriert. Es werden dieselben Lernmodule unterrichtet. Auszubildende in der dreijährigen Ausbildung können optional nach dem ersten Jahr eine Prüfung zum/zur Altenpflegehelfer/in ablegen.

Dieses Ausbildungsmodell endet zum Schuljahr 2020/21. Die Altenpflegehilfeausbildung ist jedoch weiterhin möglich.

Musterverträge berufliche Pflegeausbildung

Ausbildungsvertrag, Schulvertrag, Kooperationsvertrag

Der Träger der fachpraktischen Einrichtung (Praxispartner) und der Auszubildende schließen einen von der Fachschule ausgestellten Ausbildungsvertrag ab. Der Ausbildungsvertrag enthält u. a. Regelungen zu Ausbildungsvergütung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsziel. Erst mit Zustimmung der Fachschule für Altenpflege wird der Ausbildungsvertrag gültig, dies gilt auch für Nebenabreden. Zusätzlich zum Ausbildungsvertrag schließen die Auszubildenden direkt mit der Fachschule den Schulvertrag ab.

Für die Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/mann bzw. zum/r Altenpflegehelfer/in stehen unterschiedliche Vertragsformulare bereit.